Mohammed und das Töten von Frauen und Kindern

Mohammed und das Töten von Frauen und Kindern


Es wird allgemein behauptet, dass Mohammed ein allgemeines Verbot gegen das Töten von Frauen und Kindern erließ und dass dies etablierte islamische Doktrin sei. E

Mohammed und das Töten von Frauen und Kindern

Es gibt zwei beliebte Hadithe, die oft verwendet werden, um diese Behauptung zu unterstützen:

Es wurde von Sulaiman b. Buraid über seinen Vater berichtet, dass als der Botschafter Allahs (möge Friede mit ihm sein) jemanden zum Führer einer Armee oder Abteilung ernannte, er ihn besonders ermahnte Allah zu fürchten und gut zu den Muslimen zu sein, die bei ihm waren. Er sagte: Kämpft im Namen Allahs und auf die Art Allahs. Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah glauben. Führt einen heiligen Krieg … tötet nicht die Kinder.[1]

Und:

Ibn Umar erzählte, dass eine Frau gefunden wurde, getötet bei einem der Feldzüge des Botschafters Allahs, also rügte der Botschafter Allahs das und er verbot das Töten von Frauen und Kindern.[2]

Nach Angaben des ersten Hadith gab also Mohammed, wann immer er jemanden zum Führen einer muslimischen Armee oder Abteilung ernannte, einen Befehl aus, dass Kinder nicht getötet werden sollten. Und der zweite Hadith erklärt, dasss Mohammed allgemein das Töten von Frauen und Kindern verbot.

Allerdings gab Mohammed nie ein solch dramatisches Verbot aus.

Ein Beispiel: als es um Frauen ging, die ihn kritisiereten, hatte Mohammed kein Problem damit, dass solche Frauen getötet werden:

  1. Ibn Abbas sagte uns, dass ein blinder Mann eine Sklavin hatte … die den Propheten schmähte und ihn herabwürdigte und er sagte ihr, sie solle das nicht tun, aber sie hörte nicht auf… Eines Nachts begannt sie den Propheten zu verunglimpfen und zu beschimpfen, also nahm er einen Dolch und stach ihn in ihren Bauch und drückte weiter darauf und tötete sie… Am nächsten Morgen wurde das dem Propheten gegenüber erwähnt und der versammelte die Leute und sagte: „Bei Allah, ich dränge den Mann, der das tat, aufzustehen.“ Der Blinde stand auf… und er kam und setzte sich vor den Propheten. Er sagte: „O Botschafter Allahs, ich bin der, der das tat. Sie beschimpfte und verunglimpfte dich und ich sagte ihr, sie solle das nicht tun, aber sie hörte nicht auf… Gestern Abend begann sie dich zu beschimpfen und zu verunglimpfen und ich nahm einen Dolch und stach ihn ihr in den Bauch und drückte darauf, bis ich sie tötete.“ Der Prophet sagte: „Bezeugt, dass für ihr Blut keine Vergeltung geboten ist.“[3]
  2. Von Ali wurde erzählt, dass eine jüdische Frau den Propheten beschimpfte und verunglimpfte. Ein Mann erdrosselte sie und der Botschafter Allahs erklärte, dass für ihr Blut keine Entschädigung fällig sei.[4]

Und wenn die Taten Mohammes chronologisch untersucht werden, stellt man fest, dass statt eines von Mohammed ausgegebenen allgemeingültigen, allumfassenden Verbots, das daher etablierter Teil islamischer Doktrin ist, das Verbot des Tötens von Frauen und Kinder ein einzelnes, an die Situation gebundenes war, das auf Mohammeds damaliger Bewertung gründete. Manchmal trat er sogar für das Töten von Frauen und Kindern ein oder erlaubte es.

624 n.Chr.

Im März gab Mohammed seinen ersten Befehl aus eine Frau zu töten. Es handelte sich um Asma Bint Marwan, eine Poetin, die ihre Dichtkunst dazu nutzte Mohammed zu beleidigen und den Islam zu verunglimpfen. Mohammed sagte: „Wer wird mich von Marwans Tochter befreien?“[5] Ein Muslim namens Umayr ging mitten in der Nacht los und tötete Asma mit seinem Schwert, während sie schlief und ihre Kinder schlafend um sie herum lagen. Als ihm das gesagt wurde, sagte Mohammed: „Du hast Allah und seinem Apostel geholfen, o Umayr!“[6]

625 n.Chr.

Im März griff eine Armee aus Mekka Medina an (die Schlacht von Uhud). Viele der Mekkaner brachten ihre Ehefrauen mit, damit sie sie in ihrer Schlacht mit den Muslimen ermutigten. Es gab keine Aufzeichnung, dass Mohammed seinen muslimischen Kriegern befahl diese Frauen nicht zu töten.

Das Fehlen eines solchen Befehls spiegelte sich in der Tatsache, dass Abu Dujana, einer der muslimischen Krieger, am Tag der Schlacht Mohammeds Schwert zum Gebrauch in der Schlacht gegeben wurde. Abud Dujana erkärte später: Während der Schlacht

sah ich eine Frau, die zu der Zeit die Leute auf furchtbare Weise anstachelte. Ich erhob das Schwert über ihr, denn ich betrachtete sie als nichts anderes als einen Mann. Er sagte: Ich hasste, das ich eine Frau mit dem Schwert des Botschafters Gottes schlug.[7]

Es gab allerdings auch einen Bericht, dass die Frau nicht getötet wurde; in diesem Bericht erklärte Abu Dujana, warum er die Frau nicht tötete:

Ich respektierte das Schwert des Apostels zu sehr, um es gegen eine Frau einzusetzen.[8]

Bei der Schlacht von Uhud tötete ein muslimischer Krieger also entweder eine Frau mit Mohammeds Schwert oder er tötete sie nicht, aber nicht, weil es verboten war, sondern vielmehr, weil er zu viel Respekt vor Mohammeds Schwert hatte, als dass er es gegen eine Frau einsetzte. Es gibt weder zur einen noch zur anderen Version einen aufgezeichneten Kommentar Mohammeds zu diesem Vorfall.

Im Oktober führte Mohammed eine Streitmacht nach Najd (das Ghazwah von Dhat Al-Riqa). Obwohl von dort keine Kämpfe berichtet wurden, wurde irgendwie die Ehefrau eines Nichtmuslims von einem der Muslime getötet.[9] Es gab keine aufgezeichneten Kommentare Mohammeds dazu.

627 n.Chr.

Im März belagerte Mohammed den jüdischen Stamm der Banu Qureisch. Die Juden ergaben sich und eine jüdische Frau wurde Berichten geköpft, weil sie einen Muslim getötet haben sollte, indem sie einen Mühlstein auf ihn fallen ließ[10] oder einfach, weil sie Mohammed „verbal beschimpft und beleidigt“ hatte.[11]

Wurden irgendwelche anderen Frauen des Stammes der Banu Qureisch getötet? Die Antwort lautet „nein“, aber dem war nicht so, weil Mohammed es verbot. Hier ist eine interessante Erklärung dafür, warum der Rest der Frauen der Bani Qureisch und sogar die Kinder verschont wurden:

… Der Grund, dass die Kinder und Frauen der Banu Qureisch verschont wurden, war der, dass es nutzte [Maslahah] sie am Leben zu erhalten – was Versklavung bedeutete. Und sie zu töten hätte bedeutet wertvollen Besitz zu zerstören. Aber wie Az-Zayla’i (ra) klarstellt – wenn es tatsächlich einen Nutzen gibt die Frauen und Kinder der Kuffar zu töten – ein Nutzen, der größer hätte sein müssen als der Nutzen ihrer Versklavung – dann ist es erlaubt sie zu töten.[12]

Und die Frauen und Kinder waren natürlich ein Nutzen. Mohammed teilte den „Besitz, die Frauen und Kinder“ des Stammes unter den Muslimen auf, mit Ausnahme einiger Frauen, die er nach Najd und nach Syrien schickte, um für Pferde und Waffen verkauft zu werden.[13] Moahmmed persönlich verkaufte einige der anderen gefangen genommenen Frauen:

Ich besuchte den Botschafter Allahs, der die Gefangenen der Banu Qureisch verkaufte. Abu al-Schahm al-Yahudi kaufte zwei Frauen, jede von ihnen mit drei männlichen Kindern, für hundertfünfzig Dinare.[14]

Im April haben wir den ersten aufgezeichneten Vorfall, bei dem Mohammed das Töten von Frauen und Kindern verbot. Dieser Vorfall beinhaltete, dass Mohammed eine kleine Gruppe Muslime zum Haus von Abu Rafi schickte, einem Juden, der Mohammed kritisierte.[15] Den Muslimen war befohlen worten Abu Rafi zu töten, aber bevor sie loszogen, verbot Mohammed ihnen die Frauen und Kinder zu töten.[16] Sein Befehl lautete zu verhindern, dass die Mulime die Frau von Abu Rafi töteten, die gellend schrie, während sie sah, wie ihr Mann von muslimischen Schwertern getötet wurde.[17]

Aber im Dezember führte Mohammed die Ghazwah nach al-Muraysi und griff den Stamm der Bani ak-Mustaliq an. Al-Schafi’i, Gründer einer der großen Schulen für Scharia-Recht, beschrieb einen Teil der Schlacht:

Der Prophet begann einen Angriff auf den Stamm der al-Mustalaq und sie wehrten sich. Also befahl er die ganze Nacht lang Feuer an ihren Befestigungen zu legen, im verbreiteten Wissen, dass sich Frauen und Kinder dort befandn. Der Grund war: Weil es ein götzendienerisches Lager war, war es nicht [vom Überfall] ausgenommen. Stattdessen war die absichtliche Tötung von Kindern und Frauen [meine Hervorhebung] derer verboten, von denen der Prophet [es vorzog] sie zu als Eigentum einzutauschen und zu behandeln [meine Hervorhebung].[18]

Ihre Frauen und Kinder sollten nicht absichtlich getötet werden, weil sie nach der Niederlage des Stammes unter den Muslimen als Besitz aufgeteilt werden sollten.

Im selben Monat schickte Mohammed ein Überfallkommando nach Djumat al-Jandal, um die Leute „einzuladen“ Muslime zu werden. Bevor das Überfallkommando loszog, befahl Mohammed:

… bekämpft jedermann auf die Art Allahs und tötet die, die nicht an Allah glauben. Betrügt bei der Beute nicht; seid nicht heimtückisch und verstümmelt oder tötet keine Kinder.[19]

Aber es gab keinen Bericht, der bei diesem Feldzug gezielt das Töten von Frauen verbot.

628 n.Chr.

Im Januar führte Zayd bin Harithah ein muslimisches Überfallkommando nach Wadi al-Qura. Der Stoßtrupp nahm Gefangene vom Stamm der Bani Fazarah. Unter den Gefangenen befand sich eine alte Frau namens Umm Qirfah. Sie erwartete ein grausames Schicksal:

Zayd b. Harithah befahl Qais Umm Qirfah zu töten und er tötete sie grausam. Er band jedes ihrer Beine mit einem Seil und diese Seile an zwei Kamele und sie rissen sie in zwei Teile.[20]

Es gab keinen festgehaltenen Kommentar von Mohammed zu dieser gewollt grausamen Tötung einer alten Frau. Es sollte nicht überraschen, wenn wir Zayds Hintergrund bedenken. Mohammeds erste Frau Khadija hatte Mohammed ursprünglich Zayd als Sklaven gegeben. Mohammed ließ Zayd später frei und adoptierte ihn als seinen Sohn. Mohammed liebte und vertraute Zayd und der wurde oft als Kommandeur muslimischer militärischer Feldzüge eingesetzt. Wenn Mohammed bereits ein allgemeines Verbot für das Töten von Frauen erlassen hatte, hätte daher Zayd davon gewusst und er hätte nicht befohlen Umm Qirfah zu töten.

Im März zog Mohammed in Begleitung von rund 1.400 Muslimen nach Mekka um die „kleinere Pilgerreise“ durchzuführen. Die Mekkaner wollten nicht, dass die Muslime Mekka betraten und schickten ihnen eine Streitmacht entgegen. Mohammed umging die Streitmacht und lagerte in Al-Hudaybiyeh. Die Mekkaner trafen sich mit Mohammed und das hatte den Vertrag von al-Hudaybiyeh zum Ergebnis.

Dieser Vorfall ist aus zwei Gründen wichtig. Erstens ist dies der erste Bericht davon, dass Mohammed zum Töten der Frauen und Kinder der Feinde (Polytheisten) gefragt wurde:

Es wird von der Autorität von Sa’b b. Jathama berichtet, dass der Propohet Allahs (Friede sei mit ihm), als er zum Töten den Frauen und Kindern der Polytheisten während eines nächtlichen Angriffs gefragt wurde, sagte: Sie gehören zu ihnen.[21]

Also sagte Mohammed, es sei erlaubt bei einem Angriff Frauen und Kinder zu töten.

Zweitens zeigte Mohammed eine interessante Reaktion, als er sich mit der Möglichkeit bewaffneten Widerstands dagegen konfrontiert sah, dass Muslime Mekka betreten. Mohammed wurde benachrichtigt, dass einige der Mekkaner (Qureisch), die die Muslime aufhalten wollten, an einem Ort namens Baldah lagerten und dass sie ihre Frauen und Kinder dabei hatten. Mohammed wandte sich mit einer interessanten Frage an seine Anhänger:

Der Prophet sagte: O Leute! Sagt mir, was ihr meint. Ratet ihr, dass ich die Familien und die Nachkommen derer vernichten soll, die uns davon abhalten wollen zur Kaaba zu gehen?“[22]

Hier haben wir Mohammed, der die Muslime fragt, ob sie die Frauen und Kinder der Qureisch absichtlich „vernichten“ sollen. Wie sich herausstellte, beschlossen die Muslime stattdessen einen Vertrag zu unterzeichnen, statt diese Frauen und Kinder zu töten.

Wir haben also bei den Ereignissen, die zur Unterzeichnung des Vertrags von al-Hudaybiyeh führten, Mohammed, wie er zuerst sagt, es sei erlaubt Frauen und Kinder des Feindes zu töten, weil auch sie Polytheisten sind; und dann schlägt er vor die Frauen und Kinder des Feindes gewollt anzugreifen und zu töten. Diese Äußerungen höhlen jede Behauptung aus, dass es vor dieser Zeit die Doktrin des allgemeinen Verbots des Tötens von Frauen und Kindern gegeben habe.

Um die Idee weiter zu unterstützen, dass es kein solches Verbot gegeben hat, machte Scheik Abdul-Aziz Al-Jarbu eine entscheidende Beobachtung bezüglich der Frage Mohammeds an seine muslimischen Krieger zum Angriff auf diese Familien:

Und tatsächlich ist der Botschafter Allahs weit davon entfernt seine Gefährten bezüglich etwas um Rat zu fragen [sic], das ihm verboten war… Nein, er würde eher nicht Rat zu irgendetwas suchen, außer dem, was für ihn zulässig war.[23]

Dieser muslimische Gelehrte führt den wichtigen Punkt an, dass Mohammed niemals Rat zu etwas gesucht hätte, das ihm bereits verboten war. Folglich hatte es auch bis zur Zeit der Unterzeichnung des Vertrags von al-Hudaybiyeh kein allgemeines Verbot des Tötens von Frauen und Kindern gegeben.

Im Juni führte Mohammed eine muslimische Armee gegen die jüdische Gemeinde von Khaybar. Khaybar bestand aus einer Reihe jüdischer Festungen. Die Muslime eroberten die jüdische Festung al-Nata und erhielten dann ein Mangonel (Katapult). Sie setzten es zusammen und verwendeten es, um Steine auf die Festung al-Schiqq zu werfen; Mohammed war davor geraten worden, dass dies einer der Orte war, zu denen die Kinder von Al-Nata geschickt worden waren. Die Muslime erhielten ein weiteres Mangonel, nachdem sie die Festung von al-Sab b. Mu’adh eroberten. Die Muslime nutzten die Mangonels gegen die Festung von al-Nizar, die die Juden als sicheren Ort für ihre Frauen und Kinder betrachtet hatten. Die Muslime verwendeten das Mangonel zudem gegen die Festung von al-Katiba.[24] Es gab keine festgehaltenen Kommentare Mohammeds über die Möglichkeit Frauen und Kinder unter Nutzung der Mangonels zu töten.

Im Dezember führte Abu Bakr, Mohammeds Schwiegervater und getreuer Freund, ein muslimisches Überfallkommando nach Najd. Ihr Schlachtruf lautete Amit! Amit! [Tötet! Tötet!][25] Salamah bin Akwa, einer der an dem Überfall Beteiligten, beschrieb, was geschah:

Mit Abu Bakr griffen wir Hawazin an, während der Zeit des Propheten; und während des letzten Teils der Nacht kamen wir an eine Oase, die den Bani Fazareh gehörte. Wir griffeb bei Morgengrauen an, überfielen die Leute in der Oase und töteten sie, neun oder sieben Haushalte.[26]

Salameh erklärte: „Ich habe mit meiner Hand die Mitglieder von sieben Polytheisten-Familien getötet.“[27]

Abu Bakr war Mohammeds Schwiegervater und vertrauter Freund. Wäre das Töten von Frauen und Kindern verboten gewesen, hätte Abu Bakr niemals erlaubt, dass die Menschen von „neun oder sieben Haushalten“ getötet werden. Es gab auch keinen festgehaltenen Kommentar von Mohammed über das Töten von neun oder sieben Haushalten und der Mitglieder von sieben Familien.

629 n.Chr.

Um den August oder September schickte Mohammed eine Streitmacht von 3.000 Muslimen nach Muta. Mohammed verbot das Töten von Frauen, Kindern, und säugenden Kindern.[28]

Im November schickte Mohammed eine Expedition nach Khadira. Er sagte seinen Kriegern: „Greift an, aber tötet die Frauen und Kinder nicht.“[29]

630 n.Chr.

Dieses Jahr begann mit der muslimischen Eroberung von Mekka im Januar. Als die Muslime sich Mekka näherten, befahl Mohammed die Tötung bestimmter Frauen in Mekka; zu ihnen gehörten:

  1. Fartana und Quraybah (Arnab): Zwei singende junge Frauen, die dem Apostaten Abdallah b. Khatal gehörten und in der Regel satirische Lieder über Mohammed sangen. Es gab Berichte, dass Quraybeh getötet wrude, während Fartana den Islam annahm und Sicherheit gewährt wurde, nur um später zu sterben.
  2. Sarah: Beleidigte Mohammed regelmäßig, als er in Mekka war. Es gab Berichte, dass sie entweder getötet wurde oder ihr Sicherheit gewährt und sie später von einem Pferd zertreten wurde.[30]

Gegen Ende Januar führte Mohammed eine Streitmacht von 12.000 Muslimen gegen die Stämme Hawazin und Thaqif, die sich zusammengetan hatten um Mekka anzugreifen. Diese beiden Stämme brachten ihre Frauen und Kinder mit. Als Mohammed dies vor der Schlacht berichtet wurde, sagte er:

Das wird morgen die Beute der Muslime sein, so Allah will![31]

Die Schlacht fand im Tal von Hunayn statt. Die Muslime wurden anfangs zurückgeschlagen, aber sie waren in der Lage sich zu sammeln und begannen den Feind wutentbrannt zu bekämpfen. Die Muslime begannen zudem die Kinder des Feindes zu töten. Als Mohammed davon berichtet wurde, erkannte er vermutlich, dass sie nur seinen ursprünglichen Befehlen gefolgt waren und der setzte dem Töten der Kinder ein Ende.

Dann befahl der Aposten Allahs, möge Allah ihn segnen, alle von ihnen zu töten, bei denen es ihnen möglich war. Daraufhin wurden die Muslime wütend und töteten sie und begannen auch ihre Kinder zu töten. Der Bericht erreichte den Apostel Allahs, möge Allah ihn segnen, und er beendete das Töten der Kinder.[32]

Nach dem muslimischen Sieg in Hunayn begannen sie sich auf die Festung al-Ta’if zuzubewegen; Khalid bin al-Walid kommandierte die Vorhut. Es war während dieses Vormarschs, dass sich Folgendes ereignete:

Ibn Umar berichtete, dass bei einem der Feldzüge des Botschafters Allahs eine Frau tot aufgefunden, also rügte der Botschafter Allahs das und er verbot das Töten von Frauen und Kindern.[33]

Aber Mohammeds Verbot des Tötens von Frauen und Kindern war kein allgemeines Verbot, denn Mohammed führte dann seine muslimische Armee in eine 14 bis 19 Tage lange Belagerung der Festung in al-Ta’if und gegen die Festung wurden Katapulte eingesetzt.

Al-Jassa, ein späterer muslimischer Gelehrter, stellt etwas Interessantes fest: xxx

Aber die Biographen berichten, dass der Prophet die Einwohner von Ta’if belagerte und sie mit Katapulten beschoss, trotz seines Verbots Frauen und Kinder zu töten. Er machte das im vollen Wissen, dass Frauen und Kinder getroffen werden würden, denn es war nicht möglich zwischen ihnen zu unterscheiden.[34]

Und während dieser Belagerung befahl Mohammed sogar eine Frau zu töten:

Ibn Qudamah Al-Maqdisi (ra) sagte: „Wenn eine Frau in den Reihen der Kuffar steht oder auf ihrer Festung und Muslime verspottet oder ihre Nackheit offenbart [als Ablenkung] – dann ist es erlaubt sie [tot] zu schlagen. Wie es von der Autorität der Ikrimah (ra) erzählt wird: „Als der Botschafter das Volk von At-Taif belagert, kam eine Frau und enthüllte ihren nackten Körper. Also befahl der Botschafter: ‚Schlagt sie [tot]!‘ Also schlug ein Muslime zu.“ Und das war kein Fehler seinerseits. Und es ist erlaubt, sich – in einer solchen Situation – ihre Geschlechtsteile zu sehen, denn man muss auf das Ziel blicken. Und genauso ist es erlaubt jeden (tot) zu schlagen, der urpsrünglich vom Töten ausgenommen ist, so ein Kind oder einen alten Mann und solche – wenn sie Pfeile für den Feind vorbereiten, ihnen Wasser zu trinken geben oder sie zum Kampf anspornen; denn sie werden als Kämpfer betrachtet.[35]

Nach Angaben Mohammeds werden alle Frauen oder Kinder als Kämpfer betrachtet, wenn sie etwas tun wie Muslime zu verspotten, einfach den nackten Körper entblößen, um muslimische Krieger abzulenken oder dem „Feind“ Wasser geben. Und ein solcher Kämpfer darf getötet werden.

631 n.Chr.

Im Dezember schickte Mohammed eine Truppe nach Dhul-Khalas, einem heidnischen Schrein im Jemen. Jarir bin Abdallah, der sie kommandierte, erklärte später, was sie dort taten und Mohammeds Reaktion:

Also zog ich mit 150 Reitern los und wir rissen es nieder und töteten, wer immer dort anwesend war. Dann kam ich zum Propheten und informierte ihn und er rief Gutes über uns aus…[36]

Es gab eine Aufzeichnung Mohammeds, dass er zu dem Status irgendwelcher Frauen oder Kinder nachfragte, die „dort anwesend“ gewesen waren.

632 n.Chr.

Mohammed starb am 7. Juni 632. Aber noch im Mai hatte er einen Feldzug befohlen, mit dem die Byzantiner in einer Stadt namens Ubna angegriffen wurden (bekannt als der Feldzug nach Mu’ta). Mohammed wählte Osama ibn Zayd ibn Harithah zum Anführer des Feldzugs. Mohammed sagte:

O Osama, greif im Namen Allahs an und auf die Weise Allahs und bekämpfe diejenigen, die nicht an Allah glauben. Greif an, aber handle nicht verräterisch. Tötet kein Neugeborenes oder eine Frau…[37]

Es wurde aber auch berichtet, dass Mohammed Osama den folgenden Befehl gab:

Ich habe dich zum Kommandeur dieser Armee ernannt.Greif die Leute von Ubna früh am Morgen an und lege Feuer (in ihrem Lager).[38]

Mohammeds Tod am 7. Juni verzögerte den Angriff. Bald danach führte Osama seine Streitmacht nach Ubna und sagte:

Aber der Botschafter Gottes befahl mir und das war sein letzter Befehl für mich: Beschleunige den Marsch und sei den Nachrichten voraus. Und überfalle sie, ohne sie [zum Islam] einzuladen und zerstöre und verbrenne.[39]

Osama befolgte den Befehl:

Als Osama Ubna erreichte und mit seinen eigenen Augen sehen konnte, mobilisierte er seine Gefährten und sagte: „Geht und greift sie an … zieht euer Schwert und platziert es auf jedem, der sich gegen euch stellt.“ Dann drängte er sie in den Angriff. Kein Hund bellte und niemand bewegte sich. Der Feind wusste nichts, erst als die Armee sie angriff und ihre Parole „O Mansur, tötet!“ rief. Er tötete die, die sich ihm entgegenstellten und nahm die gefangen, die er besiegte. Er setzte die Ränder in Brand und ihre Häuser und Felder und Dattelpalmen in Brand.[40]

Mit dem Auftrag zum letzten Feldzug sagte Mohammed den Kommandueren also ursprünglich keine Frauen und neugeborenen Kinder zu töten, gab dann aber einen letzten Befehl, wahllos zu „zerstören und verbrennen“. Mohammes letzter Befehl wurde befolgt.

Schluss

Wir haben gesehen: Zu seinen Lebzeiten genehmigte Mohammed das Töten von Frauen und Kindern, verbat es aber auch. Es war eine Entscheidung in der jeweiligen Situation und kein dauerhafter Befehl und Teil islamischer Doktrin.

Im Aufsatz The Clarification Regarding Intentionally Targetting [sic] Women and Children (Klarstellung bezüglich gewollten Zielens auf Frauen und Kinder) gibt es ein Kapitel, das Beispiele zulässiger Wege Frauen und Kinder sowohl gewollt als auch ungewollt zu töten liefert. Dieses Kapitel endete mit einer geeigneten Zusammenfassung dessen, was wir gesehen haben:

Dies sind einige der Situationen, die Ausnahmen zum allgemeinen[41] Verbot gegen das Töten von Frauen und Kindern der Kuffar darstellen; zu diesen Situtationen gehört, dass es erlaubt ist sie manchmal gewollt zu töten, aber auch ungewollt – solange es ein Maslahah für die Muslime und Mudschaheddin ist [ein Nutzen (in diesem Fall größer als der Nutzen sie zu versklaven)] ist, dass sie das tun.

Also beweist alles davon, dass der Schutz [Ismah] ihres Blutes nicht uneingeschränkt gilt – anders als der Schutz vor Unzucht und Sodomie und dergleichen, die uneingeschränkt verboten sind. Stattdessen hat die Scharia des Islam das Blut ihrer Frauen und Kinder in diesen Ausnahmen zulässig gemacht hat. Das offenbart daher den Fehler der Menschen, die behaupten ihr Schutz [Ismah] sei unter allen Umständen uneingeschränkt und absolut.[42]

 

Dr. Stephen M. Kirby hat sechs Bücher über den Islam geschrieben. Sein jüngstes Buch ist Islamic Doctrine versus the U.S. Constitution: The Dilemma for Muslim Public Officials.

[1] Abu’l Hussain ‘Asakir-ud-Din Muslim bin Hajjaj al-Qushayri al-Naisaburi, Sahih Muslim, übersetzt: ‘Abdul Hamid Siddiqi (New Delhi, India: Adam Publishers and Distributors, 2008), Bd. 5, Nr. 1731R1, S. 162-163.

[2] Abu ‘Eisa Mohammad ibn ‘Eisa at-Tirmidhi, Jami’ At-Tirmidhi, trans. Abu Khaliyl (Riyadh, Kingdom of Saudi Arabia: Darussalam, 2007), Bd. 3, Nr. 1569, S. 341-342.

[3] Abu Dawud Sulaiman bin al-Ash’ath bin Ishaq, Sunan Abu Dawud, trans. Yaser Qadhi (Riyadh, Kingdom of Saudi Arabia: Darussalam, 2008), Bd. 5, Nr. 4361, S. 20-21.

[4] ebenda, Nr. 4362. S. 21

[5] Muhammad ibn Ishaq, The Life of Muhammad (Sirat Rasul Allah), trans. Alfred Guillaume (Karachi, Pakistan: Oxford University Press, 2007), S. 676.

[6] ebenda, S. 676

[7] Muhammad b. ‘Umar al-Waqidi, The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, trans. Rizwi Faizer, Amal Ismail, and AbdulKader Tayob, ed. Rizwi Faizer (London and New York: Routledge, 2013), S. 127.

[8] The Life of Muhammad (Sirat Rasul Allah), S. 375.

[9] Abu Ja’far Muhammad b. Jarir al-Tabari, The History of al-Tabari: The Foundation of the Community, Bd. VII, übersetzt von M. V. McDonald und kommentiert von W. Montgomery Watt (Albany, New York: State University of New York Press, 1987), S. 164.

[10] The Life of Muhammad (Sirat Rasul Allah), S. 464-465, und Endnote 711, S. 765.

[11] Sunan Abu Dawud, Bd. 3, Kommentar zu Hadith Nr. 2671, S. 297.

[12] Kommentar in: The Clarification Regarding Intentionally Targetting [sic] Women and Children, At-Tibyan Publications, 31. Oktober 2004, Fußnote. 89, S. 37, http://archive.org/details/IntentionalityTargetingWomenAndChildren.

[13] The Life of Muhammad (Sirat Rasul Allah), S. 466.

[14] The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 256-257.

[15] Muslimische Gelehrte gehen in ihren Meinungen auseinander, wann sich das ereignete. Ich zog sechs unterschiedliche Biographien heran und stellte vier unterschiedliche Zeiträume von Dezember 624 bis Januar 628 dazu fest, wann sich dieser Vorfall ereignete. Drei der Biographien stimmten in dem Zeitrau April 627 überein (s. unten), folgich nutze ich dies als den Zeitrahmen für den Mord an Abu Rafi.
Al-Tabari schrieb, dies geschah um den Dezember 624 (The History of al-Tabari: The Foundation of the Community, S. 100).
Ibn Ishaq schrieb, dass das kurz nach der Niederlage der Bani Qureisch geschah, was um den April 627 gewesen wäre (The Life of Muhammad (Sirat Rasul Allah), S. 482). Das war der Zeitrahmen, auf den auch Ibn Kathir hinwies (Imaduddeen Isma’eel ibn Katheer al-Qurashi: In Defence of the True Faith: Battles, Expeditions, Peace Treaties and their Consequences in the life of Prophet Muhammad, übers. vom Research Department of Darussalam (Riyadh, Kingdom of Saudi Arabia: Darussalam, 2010) S. 212); und wiederholt in: Safiur-Rahman al-Mubarakpur: Kitab al-Tabaqat al-Kabir, trans. S. Moinul Haq (New Delhi, India: Kitab Bhavan, 2009), Bd. 2, S. 112).

[16] The History of al-Tabari: The Foundation of the Community, S. 102.

[17] ebenda, S. 102 und 104

[18] The Al Qaeda Reader, übers. und editiert v. Raymond Ibrahim, (New York: Broadway Books, 2007), S. 167.

[19] The Life of Muhammad (Sirat Rasul Allah), S. 672.

[20] Abu Ja’far Muhammad b. Jarir al-Tabari, The History of al-Tabari: The Victory of Islam, Bd. VIII, übers. und kommentiert von Michael Fishbein (Albany, New York: State University of New York Press, 1997), S. 96. Dieselbe Geschichte wird in The Life of Muhammad (Sirat Rasul Allah), S. 665 berichtet.

[21] Sahih Muslim, Bd. 5, Nr. 1745, S. 167. Al-Waqidi schrieb, dass dies während des al-Hudaybiyah-Vorfalls geschah: The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 283.

[22] Muhammad bin Ismail bin Al-Mughirah al-Bukhari, Sahih Al-Bukhari, übers. von Muhammad Muhsin Khan (Riyadh, Kingdom of Saudi Arabia: Darussalam, 1997), Bd. 5, Buch 64, Nr. 4178-4179, S. 303.

[23] The Clarification Regarding Intentionally Targetting Women and Children, S. 17.

[24] The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 318-330; und: The Sealed Nectar, S. 434-438.

[25] The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 355; Sunan Abu Dawud, Bd. 3, Nr. 2638, S. 275-276; und: Kitab al-Tabaqat al-Kabir, Bd. 2, S. 146.

[26] Muhammad bin Yazeed ibn Majah al-Qazwini: Sunan Ibn Majah, übers. von Nasiruddin al-Khattab (Riyadh, Kingdom of Saudi Arabia: Darussalam, 2007), Bd. 4, Nr. 2840, S. 88-89.

[27] Kitab al-Tabaqat al-Kabir, Bd. 2, S. 146.

[28] The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 372-373.

[29] ebenda, S. 383

[30] The Life of Muhammad (Sirat Rasul Allah), S. 551; The History of al-Tabari: The Victory of Islam, S. 179-181; und :The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 423.

[31] The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 439.

[32] Kitab al-Tabaqat al-Kabir, Bd. 2, S. 187; und: The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 444.

[33] Jami’ At-Tirmidhi, Bd. 3, Nr. 1569, S. 341-342. Ich stellte diesn Zeitraum aus Berichten über den Fund einer toten Frau udn Mohammes Befehl für Khalid keien Frauen zu töten fest: The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 448: The Life of Muhammad (Sirat Rasul Allah), S. 576; Sunan Abu Dawud, Bd. 3, Nr. 2669, S. 295; Sunan Ibn Majah, Bd. 4, Nr. 2842, S. 89; und ‘Imaduddeen Isma’eel ibn Katheer al-Qurashi: Winning the Hearts and Souls: Expeditions and Delegations in the Lifetime of Prophet Muhammad, übers. von Research Department of Darussalam (Riyadh, Kingdom of Saudi Arabia: Darussalam, 2010), S. 90,
on which reference was made to Sunan Abu Dawud, No. 2669.

[34] The Al Qaeda Reader, S. 165.

[35] The Clarification Regarding Intentionally Targetting Women and Children, S. 31.

[36] Sahih Al-Bukhari, Bd. 5, Buch 64, Nr. 4355, S. 390.

[37] The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 546.

[38] Kitab al-Tabaqat al-Kabir, Bd. 2, S. 235.

[39] The Life of Muhammad: Al-Waqidi’s Kitab al-Maghazi, S. 549.

[40] ebenda

[41] Es ist schwierig zu verstehen, wie das Adjektiv „allgemein“ hier verwendet werden kann und wenn es so viele Ausnahmen zum in diesem Text erwähnten „allgemeinen Verbot“ gibt. Das ist ein weiteres Argument zugunsten von Mohammeds Verbot gegen das Töten von Frauen und Kindern als Einzelfall und situationsbezogen statt eines allgemeinen Verbots.

[42] The Clarification Regarding Intentionally Targetting Women and Children, S. 39.

Übersetzung von heplev


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Montag, 08 März 2021

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