Gericht kippt Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften

Gericht kippt Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften


Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Pflicht zum Tragen einer Maske im Umfeld des Einzelhandels gekippt.

Gericht kippt Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften

Das OVG habe am Mittwoch zwar den Eilantrag einer Frau aus Gelsenkirchen gegen die generelle Maskenpflicht abgelehnt, der Klägerin aber in einem Punkt recht gegeben. Die derzeit gültige Corona-Verordnung schreibe das Tragen von Masken auch im Umfeld des Einzelhandels vor. Damit seien Parkplätze vor Lebensmittelgeschäften oder Wege zum Geschäft gemeint. Der Begriff „unmittelbares Umfeld“ war dem OVG aber zu vage. Daher habe es die Verordnung in diesem Punkt vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss sei nicht anfechtbar.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Freitag, 12 Februar 2021

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.



Folgen Sie uns auf:

flag flag