Mittelständische Wirtschaft schreibt Brandbrief gegen Homeoffice-Verordnung

Mittelständische Wirtschaft schreibt Brandbrief gegen Homeoffice-Verordnung


Der Mittelstand hat die geplante Homeoffice-Verordnung der Bundesregierung scharf kritisiert.

Mittelständische Wirtschaft schreibt Brandbrief gegen Homeoffice-Verordnung

Das gehe aus einer Stellungnahme des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) hervor, die der Unternehmerverband am Donnerstag an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verschickt habe und über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) berichten. „Mit der geplanten Homeoffice-Verordnung kann die Pandemie nicht eingedämmt werden. Zuerst sollte der Staat selbst demonstrieren, wie er seine Verwaltung im Homeoffice effizient organisiert und die nötigen Digitalisierungsvoraussetzungen schaffen, bevor er der deutschen Wirtschaft ein Bürokratiemonstrum aufzwingt“, heiße es in dem Schreiben.

Viele Unternehmen hätten bereits mit Hygienekonzepten, konsequenten Testungen und Schutzmaßnahmen bewiesen, dass „die Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs auch gefahrlos möglich ist“. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am Dienstag mit der Kanzlerin beschlossen, dass Arbeitnehmer in Bereichen, wo dies möglich sei, Homeoffice anbieten müssten. Der Mittelstand hege aber Bedenken, ob dies im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung  überhaupt umsetzbar sei.

„Wenn Unternehmen ihre Dokumentations- und Aufsichtspflichten im Rahmen von Homeofficearbeit erfüllen wollen, müssen sie tief in die Privat- und Intimsphäre ihrer Beschäftigten (Privatwohnung) eingreifen“, heiße es in dem Dokument. Es sei aber „mehr als fraglich“, ob dies rechtlich überhaupt zulässig sei. „Abermals stehen Unternehmen vor der Wahl: Entweder sie erfüllen ihre Dokumentations- und Aufsichtspflichten und riskieren Verstöße gegen die DSGVO und Konflikte mit ihren Beschäftigten, oder sie missachten ihre Dokumentations- und Aufsichtspflichten, was zwar DSGVO-Streitigkeiten vermeiden kann, aber zu anderen Konsequenzen führt (Bußgelder, Schadenersatz)", schreibe der Unternehmerverband.


Autor: Redaktion
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Freitag, 22 Januar 2021

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